Die kurze Antwort
Eine 24-Stunden-Intensivpflege zu Hause – fachlich außerklinische Intensivpflege – kostet je nach Bedarf häufig rund 15.000 bis 25.000 Euro im Monat. Das ist ein Orientierungswert: Die tatsächlichen Kosten hängen vom bewilligten Stundenumfang, vom medizinischen Bedarf und von den Vereinbarungen zwischen Pflegedienst und Krankenkasse ab.
Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die medizinische Behandlungspflege, wenn sie ärztlich verordnet und genehmigt ist. Der Pflegedienst rechnet diese Leistung mit der Kasse ab. Selbst zu zahlen bleiben in der Regel eine gesetzlich begrenzte Zuzahlung und die gewöhnlichen Kosten des Alltags.
Warum ist Intensivpflege so teuer?
Bei der außerklinischen Intensivpflege muss eine geeignete Pflegefachkraft ständig anwesend sein, weil jederzeit lebensbedrohliche Situationen auftreten können. Bei einer Versorgung rund um die Uhr sind das etwa 720 Stunden im Monat. Dafür arbeitet ein festes Team aus mehreren Pflegefachkräften im Schichtdienst – einschließlich Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
Hinzu kommen besondere Qualifikationen, etwa für Beatmung und Trachealkanülen, sowie Pflegedienstleitung, Dokumentation, Rufbereitschaft und die Abstimmung mit Ärztinnen, Therapeuten und Geräteanbietern. Nicht jede Intensivpflege umfasst 24 Stunden: Wie viele Stunden genehmigt werden, steht im Bescheid der Krankenkasse.
Wer trägt die Kosten?
Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37c SGB V. Sie muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden, die oder der für diese Versorgung besonders qualifiziert ist. Die Krankenkasse prüft den Anspruch und bezieht dabei den Medizinischen Dienst ein. Medizinische Geräte und Hilfsmittel wie ein Beatmungs- oder Absauggerät werden ebenfalls ärztlich verordnet und in der Regel von der Krankenkasse bezahlt.
Liegt ein Pflegegrad vor, können zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen, etwa für Grundpflege, Betreuung oder Hilfsmittel. Wie sie sich mit der Intensivpflege ergänzen, klären Sie am besten mit der Pflegekasse und dem Pflegedienst. Bei privater Versicherung gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
Welche Zuzahlung gilt zu Hause?
Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung. Für die Intensivpflege in der eigenen Wohnung beträgt sie 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung – begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Wer in einer Pflegeeinrichtung oder einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft versorgt wird, zahlt stattdessen 10 Euro je Kalendertag, ebenfalls für höchstens 28 Tage im Jahr. Kinder und Jugendliche sind von dieser Zuzahlung befreit.
Wichtig ist die Belastungsgrenze: Alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen sind auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei chronisch kranken Menschen auf 1 Prozent. Wegen der hohen Kosten der Intensivpflege ist diese Grenze oft schnell erreicht. Darüber hinaus müssen Sie im Kalenderjahr nichts mehr zuzahlen. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse; bewahren Sie dafür alle Quittungen auf.
Welche Kosten bleiben bei der Familie?
Miete, Lebensmittel und die üblichen Haushaltskosten tragen Sie weiterhin selbst. Medizinische Geräte erhöhen häufig den Stromverbrauch. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie diese Mehrkosten übernimmt.
Mit einem Pflegegrad kann die Pflegekasse Umbauten in der Wohnung mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen, zum Beispiel für ein barrierearmes Bad oder breitere Türen. Klären Sie die Förderung vor Beginn des Umbaus. Reichen Einkommen und Vermögen für die verbleibenden Kosten nicht aus, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
• Verordnung durch eine dafür qualifizierte Ärztin oder einen Arzt – häufig schon im Krankenhaus • Antrag und Genehmigung bei der Krankenkasse • Einen Intensivpflegedienst mit Versorgungsvertrag auswählen • Pflegegrad beantragen, falls noch keiner besteht • Befreiung von der Zuzahlung prüfen und Quittungen sammeln • Förderung für Umbauten und Stromkosten vorab klären
Wir begleiten Familien in Köln und Umgebung vom Krankenhaus bis nach Hause und unterstützen bei Verordnung und Kostenzusage. Rufen Sie uns an: 0221 292875-0. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 37c SGB V – Außerklinische Intensivpflege
- § 61 SGB V – Zuzahlungen
- § 62 SGB V – Belastungsgrenze
- gesund.bund.de – Außerklinische Intensivpflege
Redaktioneller Stand: Oktober 2026. Allgemeine Orientierung für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung; bei privater Versicherung können andere Bedingungen gelten.
Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung.




