Monatlich
- Pflegegeld
- 0 €
- Pflegedienst · Sachleistung
- 0 €
- Entlastungsbetrag
- 131 €
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- 42 €
- Tages-/Nachtpflege · bis zu
- 0 €
Service · Pflegeleistungen
Planen Sie Ihre Pflege: durch Angehörige, einen Pflegedienst oder gemeinsam.
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich können Sie auch für Leistungen eines Pflegedienstes nutzen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
0 €
Erst ab Pflegegrad 2 verfügbar.
Wohnumfeldverbesserung
Bis 4.180 €
Je genehmigter Maßnahme, nicht monatlich.
173 €
Summe der oben aufgeführten monatlichen Leistungen einschließlich der Höchstbeträge für Tages-/Nachtpflege und Pflegehilfsmittel. Das ist kein frei verfügbares Einkommen: Außer dem Pflegegeld sind die Leistungen zweckgebunden und von Nutzung und Voraussetzungen abhängig. Jahresbetrag und Wohnumfeldverbesserung sind nicht enthalten.
Unverbindliche Orientierung, Stand: Juli 2026 (Quelle: BMG, Pflegeleistungen zum Nachschlagen). Ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und keine Beratung.
Leistungsspektrum
SGB V § 37c
1:1 Betreuung rund um die Uhr, Beatmung, Trachealkanülen-Management und Notfallversorgung.
Mehr erfahrenSGB V § 37
Wundversorgung, Port- und Katheterpflege, Injektionen und Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung.
Mehr erfahrenIn Kooperation mit SAPV
Würdevolle Begleitung mit Fokus auf Schmerzlinderung und Lebensqualität zu Hause.
Mehr erfahrenSGB XI
Mahlzeiten, Reinigung, Einkäufe und Alltagsbegleitung. Abrechnung über die Pflegekasse möglich.
Mehr erfahrenRatgeber & Wissen

Anträge & Kosten
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Artikel lesen24h Notfall- & Überleitungsdienst erreichbar
Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrer individuellen Pflegesituation, klären Kostenübernahmen mit den Kassen und organisieren die zeitnahe Übernahme aus Krankenhäusern in Köln und dem Rheinland.
ES Intensivpflege
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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und melden uns persönlich bei Ihnen.